AGB

AGB

Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwi-schen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Gastaufnahmevertrags.

§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Buchung des Gastes kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfol-gen. Dem Gast wird der Eingang der Buchung auf schriftlichem oder elektronischem Weg bestätigt. Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande oder wenn die Unterkunft dem Gast kurzfristig bereitgestellt wird. In letzterem Fall erfolgt die Annahmeerklärung in keiner bestimmten Form.

§ 2 Anzahlung und Bezahlung

Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises ist vom Gast bei Vertragsschluss zu zahlen. Der Restbetrag (Gesamtpreis abzüglich Anzahlung) muss bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Gastgeber eingegangen sein. Bei Buchungen, die 14 Tage oder weniger vor Anreise stattfinden, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

§ 3 Mietobjekt, -zeitraum, An und Abreise

Die Ferienwohnung befindet sich im Erdgeschoss der Gartenstr. 15 in Jagsthausen. Während der Mietdauer stehen dem Gast zusätzlich der Freisitz mit Grill und der dazugehörige Gartenbereich zur Verfügung. Der Gartenbereich mit Pavillon und Strandkorb sowie die dazugehörige Rasenfläche sind ausschließlich dem Gastgeber vorbehalten. Der Gastgeber stellt dem Gast die Ferienwohnung am Anreisetag ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Check-In muss bis 21:00 Uhr erfolgen. Eine frühere oder spätere Anreise ist nur möglich, wenn der Gast den Gastgeber informiert und dieser Ausnahme ausdrücklich zugestimmt hat. Der Gast verlässt die Ferienwohnung am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr und übergibt sämtliche ihm überlassene Schlüssel. Eine spätere Abreise ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss spätestens bei der Anreise vereinbart werden.

§ 4 Pflichten

Die Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar sind pfleglich zu behandeln. Während der Mietzeit soll der Gast entstandene Mängel und Schäden unverzüglich melden. Der Gast verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Der Gast muss vor der Abreise das Geschirr spülen bzw. in die Spülmaschine stellen. Falls der Grill benutzt wurde, ist er vor Abreise vom Gast zu reinigen. Die Möbel aus dem Innenbereich dürfen nicht mit ins Freie genommen werden. Besuche sind im üblichen Rahmen erlaubt, jedoch darf die maximale Belegungszahl nicht überschritten werden. Dies bedeutet, dass sich in der Ferienwohnung / dem zugehörigen Außenbereich höchstens sechs Personen aufhalten dürfen. Da sich die Ferienwohnung in einem Wohngebiet befindet, können wir größere Zusammenkünfte nicht gestatten. Aus dem selben Grund weisen wir darauf hin, dass die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr unbedingt einzuhalten ist. Die Nutzung des Grills ist bis 22 Uhr beschränkt. Die Übernachtung bzw. der längere Aufenthalt von Personen, die nicht bei der Buchung angegeben wurden, sind dem Gastgeber zu melden. Diese zusätzlichen Übernachtungen sind – sofern die maximale Belegungszahl nicht erreicht ist – möglich, jedoch kostenpflichtig.

§ 5 Rücktritt durch den Gast

Im Falle des Rücktritts vom Gastaufnahmevertrag leistet der Gast Ersatz für die beim Gastgeber bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in nachfolgender Höhe: Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % danach und bei Nichterscheinen: 90 % Eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft hat der Gastgeber nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten. In diesem Fall verringern sich die durch den Vertragsrücktritt entstanden Kosten, weil sich der Gastgeber das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren an-rechnen lassen muss.

§ 6 Kündigungsrecht

Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB sind beide Vertragsparteien dazu berechtigt, den Mietvertrag fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Für den Gastgeber liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einem vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Gast (erhebliche Vertragsverletzung). Für den Gast handelt es sich insbesondere dann um einen wichtigen Grund, wenn der Gastgeber dem Gast nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung / des Ferienhauses gewährt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

§ 7 Haftung

Der Gastgeber haftet dem Gast gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der Gastgeber die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßen Zustand erhalten. Ausnahme: höhere Gewalt oder Ereignisse wie z. B. großflächige Stromausfälle und Internetausfälle. Für von dem Gast eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB).

§ 8 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi- Nutzung

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kos-tenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich unter-sagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten. Der Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Gastgeber auf diesen Umstand hin.

§ 9 Tierhaltung und Rauchen

Der Gast darf in der Unterkunft keine Tiere halten oder zeitweilig verwahren. Die Wohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Das Rauchen ist auf den Außenanlagen des Grundstückes erlaubt.

§ 10 Verjährung

Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des Gastgebers gelten die einschlägigen Normen des BGB. §

11 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Gast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Gast und Gastgeber ist der Ort der Beherbergung. Für Klagen des Gastgebers gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Ort der Beherbergung als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

https://ec.europa.eu/consumers/odr


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